itl GmbH
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Anschrift itl Institut für technische Literatur GmbH
Lerchenfelder Gürtel 43
1160 Wien
Geschäftsführung Ing. Michael Plattner
Prokura Inž.-met. Svetlana Balogh-Matthies​
Firmengründerin und Eigentümerin Dipl.-Vw. Christine Wallin-Felkner
Unternehmensgegenstand itl ist einer der führenden Dienstleister im Bereich Technische Kommunikation: Übersetzungen (in alle gängigen Sprachen durch muttersprachliche Fachübersetzer); Technische Dokumentation (Erstellung von Handbüchern, Service- & Wartungsanleitungen, Online-Hilfen; CE-Zertifizierungschecks, Dokumentprüfungen unter Berücksichtigung geltender Normen, Haftungsfragen, Risikobeurteilungen); Schulungen & Beratungen (MS Word, Adobe InDesign, XML, HTML-Konvertierung, Redaktionssysteme)
Gewerbeberechtigungen
  • Überlassung von Arbeitskräften
  • Technisches Büro auf dem Fachgebiet Elektrotechnik
  • Übersetzungsbüro
  • Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik
Telefon +43 1 4020523-0
E-Mail office@itl(dot)at
UID-Nr. ATU50026902
Behörde gem. § 5 ECG Magistratisches Bezirksamt des XVI. Bezirkes
Gerichtsstandort Handelsgericht Wien
Firmenbuchnummer 199060k
D-U-N-S® Nummer 30-036-3871
Erfüllungsort und Gerichtsstand Wien

WKO
Firmenverzeichnis Österreich

Anschrift

itl Institut für technische Literatur GmbH
Lerchenfelder Gürtel 43
1160 Wien

Geschäftsführung

Ing. Michael Plattner

Prokura

Inž.-met. Svetlana Balogh-Matthies​

Firmengründerin und Eigentümerin

Dipl.-Vw. Christine Wallin-Felkner

Unternehmensgegenstand

itl ist einer der führenden Dienstleister im Bereich Technische Kommunikation: Übersetzungen (in alle gängigen Sprachen durch muttersprachliche Fachübersetzer); Technische Dokumentation (Erstellung von Handbüchern, Service- & Wartungsanleitungen, Online-Hilfen; CE-Zertifizierungschecks, Dokumentprüfungen unter Berücksichtigung geltender Normen, Haftungsfragen, Risikobeurteilungen); Schulungen & Beratungen (MS Word, Adobe InDesign, XML, HTML-Konvertierung, Redaktionssysteme)

Gewerbeberechtigungen

  • Überlassung von Arbeitskräften
  • Technisches Büro auf dem Fachgebiet Elektrotechnik
  • Übersetzungsbüro
  • Dienstleistungen in der automatischen Datenverarbeitung und Informationstechnik

Telefon

+43 1 4020523-0

E-Mail

office@itl(dot)at

UID-Nr.

ATU50026902

Behörde gem. § 5 ECG

Magistratisches Bezirksamt des XVI. Bezirkes

Gerichtsstandort

Handelsgericht Wien

Firmenbuchnummer

199060k

D-U-N-S® Nummer

30-036-3871

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Wien

WKO
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der itl Institut für technische Literatur GmbH („itl“)

1. Geltungsbereich, Form

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der itl Institut für technische Literatur GmbH (nachfolgend "itl") und ihren Abnehmern (nachfolgend "Kunden"). Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 1 UGB oder § 1 KSchG) ist.
  2. Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über Dienstleistungen und Softwareprodukte, insbesondere im Umfeld von Technischen Dokumentationen, Sprach- und Übersetzungsdienstleistungen sowie Software (nachfolgend die "Leistungen"). Die Einzelheiten der Leistungserbringung, wie etwa Leistungsgegenstand, Leistungsumfang, oder Leistungsinhalt werden in einem gesonderten Dokument vereinbart (Angebot der itl).
  3. Die AGB von itl gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als itl ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich, d. h. in Schrift- oder Textform (z. B. Brief oder E-Mail), zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, z. B. auch dann, wenn itl in Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
  4. Individuelle, im Einzelfall getroffene schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. 
  5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, d. h. in Schrift- oder Textform (z. B. Brief oder E-Mail) abzugeben, und zwar per Brief ausschließlich an die Adresse 1160 Wien, Lerchenfelder Gürtel 43, und per E-Mail an office@itl.at und management@itl.at mit Verlangen einer Empfangsbestätigung.

2. Vertragsabschluss

  1. Angebote von itl sind - sofern nicht anders bezeichnet - stets freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn itl dem Kunden Dokumente, wie etwa Produktbeschreibungen oder Unterlagen - auch in elektronischer Form - überlassen hat.
  2. Erst die Bestellung von Leistungen durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist itl berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der Bestellung anzunehmen. "Werktage" im Sinne dieser AGB sind alle Tage von Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Sitz der itl.
  3. itl kann die Annahme des Angebots entweder schriftlich durch Auftragsbestätigung oder durch Erbringung der Leistung erklären.
  4. Vertragsgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung angeführten Leistungen.
  5. Soweit nicht explizit etwas anderes vereinbart ist, ist itl berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden ganz oder teilweise durch Dritte erfüllen zu lassen. Einer Zustimmung des Kunden bedarf es hierfür nicht.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig ("Zahlungsfrist") und auf das in der Rechnung angegebene Konto der itl zu leisten. itl ist - auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung - jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse oder angemessene Sicherheitsleistung, z. B. in Form einer Bürgschaft, durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt itl spätestens mit der Auftragsbestätigung. Dieser ist vom Kunden unverzüglich, spätestens aber drei Werktage nach Einlangen eines solchen Vorbehaltes von itl rückzubestätigen. Erst damit kommt der Vertrag zustande.
  2. Der Kunde gerät ohne Mahnung in Verzug, wenn er Zahlungen nicht innerhalb der Zahlungsfrist geleistet hat. Gerät der Kunde in Verzug, entfallen etwaige von itl eingeräumte Rabatte zur Gänze. Der Preis ist während des Verzugs mit 5 % p.a. zu verzinsen. itl behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. 
  3. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht, nicht vereinbarungsgemäß oder nicht rechtzeitig nach oder werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, ist itl berechtigt, ausstehende Zahlungen des Kunden sofort zur Zahlung fällig zu stellen. Gleiches gilt, wenn beim Kunden kein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb mehr gegeben ist, insbesondere bei ihm gepfändet wird, oder ein Verfahren nach der Insolvenzordnung beantragt wird.
  4. Zahlungsart ist Zahlung auf Rechnung. Eine Zahlung gilt als geleistet, wenn itl über den Betrag verfügen kann. Erst mit Eingang der Zahlung auf dem Konto von itl endet ein etwaiger Zahlungsverzug des Kunden.
  5. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln bleiben die Gegenrechte des Kunden, insbesondere gem. Punkt 8 dieser AGB, unberührt.
  6. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch von itl auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist itl berechtigt, die Erbringung der Leistung von Vorauskasse der gesamten Auftragssumme abhängig zu machen. In diesem Fall ist itl erst nach Zahlung der Auftragssumme zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Zugesagte Leistungsfristen verlängern sich um die Zeit zwischen dem Zugang der Mitteilung von itl, Vorauskasse zu verlangen, und dem Einlangen der Zahlung des Kunden auf dem Konto von itl.

4. Leistungserbringung, Leistungszeitpunkt

  1. itl erbringt die in der Auftragsbestätigung angeführten Leistungen.
  2. itl ist in der Wahl des Leistungsorts und in der Einteilung ihrer Arbeitszeit grundsätzlich frei. Sofern ihre Tätigkeit die Anwesenheit an einem bestimmten Ort erfordert, wird itl die Leistung nach Vereinbarung im Einzelfall an diesem Ort erbringen.
  3. itl ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.
  4. Sämtliche in der Auftragsbestätigung konkretisierten Zeitpunkte zur Erbringung der Leistungen stellen lediglich Schätzungen zu Planungszwecken dar, sofern die Parteien nicht ausdrücklich verbindliche Leistungszeitpunkte vereinbart haben. 
  5. itl haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistungen oder für Verzögerungen der Leistungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder Pandemien) verursacht worden sind, die  itl nicht zu vertreten hat. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern bzw. verschieben sich die Liefertermine und Lieferfristen um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. itl wird dem Kunden unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen nach Möglichkeit zu beschränken.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde kommt seinen erforderlichen Mitwirkungspflichten im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen durch itl nach. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, itl alle zur Erbringung der Leistungen notwendigen Informationen und Daten unverzüglich zur Verfügung zu stellen und Fragen von itl zu beantworten.
  2. Zwischen itl und dem Kunden ausdrücklich vereinbarte Mitwirkungspflichten des Kunden sind vertragliche Hauptpflichten. Die vereinbarten Orte und Termine für die Mitwirkungsleistungen sind für den Kunden verbindlich.
  3. Ist bei der Leistungserbringung durch itl eine Mitwirkungsleistung des Kunden erforderlich und erfolgt diese nicht innerhalb der vereinbarten Frist, verlängern sich die für itl in der Auftragsbestätigung angegebenen Leistungstermine entsprechend. Entscheidend für die Berechnung der verlängerten Leistungsfristen ist die Bereitstellung der vollständigen Mitwirkungsleistung des Kunden bei itl bzw. - wenn die Mitwirkungsleistung des Kunden bei einem Dritten bereitzustellen ist - der Zugang einer schriftlichen Benachrichtigung bei itl, dass die Bereitstellung erfolgt ist.
  4. Der Kunde ist für das Handeln seiner Mitarbeiter und seiner Bevollmächtigten verantwortlich. Er ist außerdem dafür verantwortlich, dass itl sämtliche Daten und Informationen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden sowie vollständig und richtig sind. itl ist nicht verpflichtet, Daten oder Informationen des Kunden auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
  5. Der Kunde wird itl unverzüglich auf alle Belange, Bedenken oder Meinungsverschiedenheiten im Hinblick auf die Leistungen hinweisen.

6. Lieferung

  1. Lieferungen durch itl erfolgen ausschließlich elektronisch. Auf Verlangen und Kosten des Kunden versendet itl die Leistungen auf einem Datenträger an einen vom Kunden angegeben Bestimmungsort. Soweit nicht anders vereinbart, ist itl berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
  2. itl ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen, sofern der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. 

7. Rechtevorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen von itl aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden (gesicherte Forderungen) behält sich itl die Eigentumsrechte an den Leistungen vor.
  2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung fälliger Vergütungen, ist itl berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Leistungen - soweit möglich - auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen bzw. ein bereits eingeräumtes Werknutzungsrecht zu widerrufen. Das Herausgabeverlangen/der Widerruf beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; itl ist vielmehr berechtigt, lediglich die Leistung herauszuverlangen/die Werknutzung zu untersagen, und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde die fällige Vergütung nicht, darf itl diese Rechte nur geltend machen, wenn itl dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat, oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
  3. Das geistige Eigentum an den von itl verfassten Vertragsunterlagen einschließlich dieser AGB wird nicht an den Kunden übertragen, sondern verbleibt exklusiv bei itl.

8. Gewährleistungsrechte des Kunden

  1. Für die Leistungen leistet itl Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist die Leistung frei von Mängeln, wenn sie die Eigenschaften aufweist, die der Kunde nach, der von itl gegebenen Beschreibung erwarten kann. Für öffentliche Äußerungen Dritter (z. B. Werbeaussagen) übernimmt itl ausdrücklich keine Haftung.
  2. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, leistet itl keine Gewähr dafür, dass die Leistungen von itl für die vom Kunden beabsichtigte Nutzung geeignet ist. itl leistet außerdem insbesondere keine Gewähr für Fehler der Leistungen,
    (a)
     die durch Anwendungsfehler seitens des Kunden verursacht worden sind; 
    (b)
    aufgrund von Virenbefall oder sonstigen äußeren, von itl nicht zu vertretenden Einwirkungen wie Feuer, Unfällen, Stromausfall etc.;
    (c)
    die darauf beruhen, dass die Leistung (insb. Software) in einer anderen als der von itl freigegebenen Betriebsumgebung eingesetzt wurde, oder auf Fehler der Hardware, des Betriebssystems oder der Software anderer Hersteller zurückzuführen sind, soweit diese Art der Nutzung nicht auf ausdrücklichen Empfehlungen von itl beruht; oder
    (d)
    die darauf beruhen, dass die Leistung vom Kunden oder Dritten eigenmächtig geändert wurde.
  3. Ist eine erbrachte Leistung mangelhaft, kann itl die Art der Nacherfüllung wählen. Das Recht von itl, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
  4. itl ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Preis für die Leistung bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Preises zurückzubehalten.
  5. Der Kunde hat itl die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.
  6. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt itl nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, sofern tatsächlich ein Mangel vorliegt.  itl kann vom Kunden den Ersatz der aus einem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüfkosten) verlangen.
  7. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Punkt 8.5 und sind andernfalls ausgeschlossen.
  8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung der Leistungen. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

9. Rechte Dritter

  1. itl leistet während der Gewährleistungsfrist dafür Gewähr, dass die Leistungen innerhalb der Republik Österreich keine Rechte Dritter verletzen.
  2. Der Kunde hat itl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden.
  3. Für den Fall, dass Leistungen der itl Rechte Dritter verletzen, ist itl unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden nach eigenem Ermessen berechtigt, die Leistung unter Beibehaltung der vereinbarten Funktionalitäten zu ersetzen oder zu ändern, um die behauptete oder mutmaßliche Rechtsverletzung zu beheben.

10. Haftung

  1. Die Haftung von itl aus Gewährleistung oder Schadenersatz ist ausgeschlossen, sofern sie aus einer verspäteten Information des Kunden resultiert; dies umfasst auch Pönalevereinbarungen zugunsten des Kunden.
  2. Auf Schadenersatz haftet itl – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet itl vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerhebliche Pflichtverletzung), nur
  3. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  4. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d. h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  5. Eine Haftung von itl für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.
  6. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn itl die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen. 
  7. Die Haftung seitens itl, insbesondere bei technischen Dokumentationen, Sprach- und Übersetzungsdienstleistungen, ist ausdrücklich ausgeschlossen, soweit der Mangel auf falsche, fehlerhafte und/oder unvollständige vom Kunden bereitgestellte Daten, Unterlagen, Informationen u. a. zurückzuführen ist.
  8. Der Kunde hat keine Rückgriffansprüche gegen itl aus der Weitergabe einer Leistung an Dritte, wenn der Kunde mit dem Dritten über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarungen (insbesondere Vertragsstrafenabreden) getroffen hat, es sei denn, dass itl solchen Vereinbarungen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

Sowohl für Haftung aus Gewährleistung als auch aus Schadenersatz ist eine Haftungsobergrenze vom Fünffachen des Nettoauftragsbetrags vereinbart. Haftungsansprüche sind bei sonstiger Verjährung binnen eines Jahres gerichtlich geltend zu machen, bei Ansprüchen aus Gewährleistung ab Übergabe, bei solchen aus Schadenersatz gerechnet ab dem Zeitpunkt, nachdem der Kunde Kenntnis vom Schaden erlangt hat, spätestens aber innerhalb von drei Jahren ab Eintritt des (Primär)Schadens nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Die dreimonatige Frist des § 933 Abs 2 ABGB idF BGBl I 175/2021 wird ausgeschlossen.

11. Geheimhaltung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, vertrauliche Informationen der itl gemäß den Bestimmungen in diesem Punkt 11 vertraulich zu behandeln. "Vertrauliche Informationen" sind sämtliche Informationen von itl oder eines mit ihr i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens, die der Kunde direkt oder indirekt, schriftlich, mündlich oder in sonstiger Weise erhält bzw. davon Kenntnis erlangt. Als vertrauliche Informationen gelten - unabhängig ob in der Form von Software oder physisch - insbesondere 
    (a)
    Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Know-how, technische Daten, Software (einschließlich Quellentext und Maschinencode), Strategien, Technologien, Identität von und Informationen zu Angestellten, Kunden, Lieferanten, Distributoren, sowie
    (b)
    jegliche Informationen, die als geheim gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als geheim anzusehen sind.
  2. Der Kunde verpflichtet sich,
    (a)
    alle vertraulichen Informationen der itl streng geheim zu halten, streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags zu verwenden, 
    (b)
    vertrauliche Informationen der itl nur gegenüber solchen Personen offenzulegen, die bei einer der Parteien angestellt oder für diese tätig sind und die auf die Kenntnis dieser Informationen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag angewiesen sind, vorausgesetzt, der Kunde stellt sicher, dass diese Personen die Verpflichtungen nach diesem Punkt 11 einhalten, als wären sie selbst daran gebunden, sowie 
    (c)
    angemessene Maßnahmen zum Schutz der vertraulichen Informationen der itl und zur Vermeidung der Offenlegung, des unerlaubten Zugriffs und der unerlaubten Nutzung der vertraulichen Informationen der itl zu ergreifen.
  3. Die vorstehend genannte Geheimhaltungspflicht gilt nicht, wenn und soweit der Kunde nachweist, dass 
    (a)
    die Informationen zum Empfangszeitpunkt bereits offenkundig waren oder nach dem Empfangszeitpunkt ohne Verschulden des Kunden offenkundig geworden sind, (ii) dem Kunden zum Empfangszeitpunkt bereits bekannt waren, 
    (b)
    dem Kunden nach ihrer Übermittlung rechtmäßig von Dritten zugänglich gemacht worden sind, ohne dass zuvor direkt oder indirekt eine Geheimhaltungspflicht gegenüber der itl verletzt wurde, 
    (c)
    itl ihre Zustimmung zur Offenlegung erteilt hat, 
    (d)
    der Empfänger der vertraulichen Informationen berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, oder 
    (e)
    der Kunde im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder sonstigen behördlichen Verfahrens zur Offenlegung vertraulicher Informationen der itl verpflichtet ist. Im letztgenannten Fall hat der Kunde itl unverzüglich zu informieren und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten dabei zu unterstützen, die Offenlegung zu verhindern oder einzuschränken.
  4. Vertrauliche Informationen der itl sind vom Kunden nach Beendigung des Vertrags unaufgefordert mit der schriftlichen Bestätigung, keine Kopien zurückzubehalten, an itl herauszugeben, soweit die weitere Nutzung von itl nicht ausdrücklich gestattet wurde. Sämtliche Dateien oder andere Arten der Speicherung sind dauerhaft zu löschen mit der Maßgabe, dass zu Dokumentationszwecken notwendige Kopien sowie Information auf der regulären Datensicherung hiervon nicht erfasst sind. Diese unterliegen weiterhin der Geheimhaltung. Auf Anforderung wird der Kunde gegenüber itl schriftlich bestätigen, dass alle Maßnahmen nach diesem Punkt 11.4 durchgeführt wurden.
  5. itl hat hinsichtlich aller vertraulichen Informationen die alleinigen Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte. Dem Kunden werden - soweit nicht explizit vereinbart - durch den Vertrag oder die Offenlegung vertraulicher Informationen in keinem Fall Eigentums-, Lizenz-, Nutzungs- oder sonstige Rechte eingeräumt. Dies gilt unabhängig davon, ob hinsichtlich der vertraulichen Informationen Schutzrechte bestehen. Ausgenommen ist die Nutzung und Anwendung der vertraulichen Informationen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen itl und dem Kunden.
  6. Die Geheimhaltungsverpflichtung nach diesem Punkt 11 endet nicht durch Beendigung des Vertrags zwischen itl und dem Kunden, sondern bleibt darüber hinaus für die Dauer von fünf Jahren in Kraft.

12. Verwendung von Daten und Rechten des Kunden zu Referenzzwecken

           itl ist berechtigt, Firmennamen und Logo des Kunden als Referenz auf der Website von itl zu verwenden und zu verlinken.

13. Schlussbestimmungen

  1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen itl und dem Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts, und unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. itl ist jedoch berechtigt, auch Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
  3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB einschließlich dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  4. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die so weit wie möglich dem entspricht, was itl und der Kunde gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. 
  5. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von itl Rechte und Pflichten aus den die Parteien bindenden Vertragsverhältnissen auf Dritte zu übertragen und/oder abzutreten. Dieses Abtretungsverbot gilt nicht für Geldforderungen.
     

Die Zentrale der itl Institut für technische Literatur GmbH befindet sich in Wien.

Firmenbuch: FN 199060k, HG: Wien

Zentrale Wien

itl Institut für technische Literatur GmbH
Lerchenfelder Gürtel 43
1160 Wien
+43 1 4020523-0
office@itl(dot)at

Compliance

Unser Ziel ist es, höchsten Ansprüchen zu genügen.
Auf fachlicher wie auf menschlicher Ebene.

Ein ethisch einwandfreies, gesetzeskonformes Verhalten gehört für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einfach dazu. Damit sie diese Anforderungen nachhaltig erfüllen können, haben wir einen Code of Conduct erstellt. Er enthält Verhaltensgrundsätze, die unserem Unternehmensleitbild gerecht werden, und somit als Instrument zur Gewährleistung einer vertrauensvollen und produktiven Zusammenarbeit mit unseren Kunden, Partnern und Lieferanten dienen.

Der Code of Conduct ist für alle Mitarbeiter bindend. Wir stellen ihn unseren Geschäftspartnern zur Verfügung und laden zur Einführung ähnlicher Regelungen ein.

Falls Sie Fragen haben, Bedenken äußern oder Vorschläge zur Verbesserung machen möchten, können Sie über das untenstehende Formular Kontakt mit uns aufnehmen. Je nach Wunsch und Bedarf persönlich oder gerne auch anonym. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen bei einer anonymen Kontaktaufnahme keine Rückmeldung geben können.

Anonyme Mitteilung

Mitteilung mit Kontaktdaten

Unser Führungsteam

Ing. Michael Pla​ttner
Geschä​ftsführung
+43 1 4020523-650
michael.plattner@itl(dot)at

Inž.-met. Svetlana Balogh-Matthies
Leitung Übersetzung, Prokura
+43 1 4020523-270
svetlana.balogh@itl(dot)at

Ing. Nicole Bodner
Leitung Technische Dokumentation und itl-Akademie
+43 1 4020523-442
nicole.bodner@itl(dot)at

Mag. Claudia Stefanizzi-Wurzinger
Leitung Marketing und TeMa
+43 1 4020523-260
claudia.stefanizzi@itl(dot)at

Ing. Richard Pruckner
Leitung IT und QM
+43 1 4020523-470
richard.pruckner@itl(dot)at

Christian Pschaid, MSc, MBA
Consulting und Training
+43 1 4020523-444
christian.pschaid@itl(dot)at

  • itl ist zertifiziert nach DIN ISO 18587:2018
  • itl ist zertifiziert nach DIN EN ISO 17100:2016
  • itl ist zertifiziert nach DIN EN ISO 9001:2015
  • itl ist Mitglied der tekom (www.tekom.de)
  • itl ist Mitglied der Tecom Schweiz (www.tecom.ch)
  • itl ist zertifizierter Dienstleister für Quanos Content Solutions sowie zertifizierter Bronzepartner
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Zahlen & Fakten

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itl ist einer der führenden Dienstleister im Bereich Technische Kommunikation: Übersetzungen (in alle gängigen Sprachen durch muttersprachliche Fachübersetzer); Technische Dokumentation (Erstellung von Handbüchern, Service- & Wartungsanleitungen, Online-Hilfen; CE-Zertifizierungschecks, Dokumentprüfungen unter Berücksichtigung geltender Normen, Haftungsfragen, Risikobeurteilungen); Schulungen & Beratungen (MS Word, Adobe InDesign, XML, HTML-Konvertierung, Redaktionssysteme)

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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der itl Institut für technische Literatur GmbH („itl“)

1. Geltungsbereich, Form

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der itl Institut für technische Literatur GmbH (nachfolgend "itl") und ihren Abnehmern (nachfolgend "Kunden"). Die AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 1 UGB oder § 1 KSchG) ist.
  2. Diese AGB gelten insbesondere für Verträge über Dienstleistungen und Softwareprodukte, insbesondere im Umfeld von Technischen Dokumentationen, Sprach- und Übersetzungsdienstleistungen sowie Software (nachfolgend die "Leistungen"). Die Einzelheiten der Leistungserbringung, wie etwa Leistungsgegenstand, Leistungsumfang, oder Leistungsinhalt werden in einem gesonderten Dokument vereinbart (Angebot der itl).
  3. Die AGB von itl gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als itl ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich, d. h. in Schrift- oder Textform (z. B. Brief oder E-Mail), zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, z. B. auch dann, wenn itl in Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
  4. Individuelle, im Einzelfall getroffene schriftliche Vereinbarungen mit dem Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. 
  5. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Kunden in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind schriftlich, d. h. in Schrift- oder Textform (z. B. Brief oder E-Mail) abzugeben, und zwar per Brief ausschließlich an die Adresse 1160 Wien, Lerchenfelder Gürtel 43, und per E-Mail an office@itl.at und management@itl.at mit Verlangen einer Empfangsbestätigung.

2. Vertragsabschluss

  1. Angebote von itl sind - sofern nicht anders bezeichnet - stets freibleibend und unverbindlich. Dies gilt auch, wenn itl dem Kunden Dokumente, wie etwa Produktbeschreibungen oder Unterlagen - auch in elektronischer Form - überlassen hat.
  2. Erst die Bestellung von Leistungen durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, ist itl berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von fünf Werktagen nach Zugang der Bestellung anzunehmen. "Werktage" im Sinne dieser AGB sind alle Tage von Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Sitz der itl.
  3. itl kann die Annahme des Angebots entweder schriftlich durch Auftragsbestätigung oder durch Erbringung der Leistung erklären.
  4. Vertragsgegenstand sind die in der Auftragsbestätigung angeführten Leistungen.
  5. Soweit nicht explizit etwas anderes vereinbart ist, ist itl berechtigt, den Vertrag mit dem Kunden ganz oder teilweise durch Dritte erfüllen zu lassen. Einer Zustimmung des Kunden bedarf es hierfür nicht.

3. Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Zahlungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig ("Zahlungsfrist") und auf das in der Rechnung angegebene Konto der itl zu leisten. itl ist - auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung - jederzeit berechtigt, eine Leistung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse oder angemessene Sicherheitsleistung, z. B. in Form einer Bürgschaft, durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklärt itl spätestens mit der Auftragsbestätigung. Dieser ist vom Kunden unverzüglich, spätestens aber drei Werktage nach Einlangen eines solchen Vorbehaltes von itl rückzubestätigen. Erst damit kommt der Vertrag zustande.
  2. Der Kunde gerät ohne Mahnung in Verzug, wenn er Zahlungen nicht innerhalb der Zahlungsfrist geleistet hat. Gerät der Kunde in Verzug, entfallen etwaige von itl eingeräumte Rabatte zur Gänze. Der Preis ist während des Verzugs mit 5 % p.a. zu verzinsen. itl behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. 
  3. Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht, nicht vereinbarungsgemäß oder nicht rechtzeitig nach oder werden Umstände bekannt, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zweifelhaft erscheinen lassen, ist itl berechtigt, ausstehende Zahlungen des Kunden sofort zur Zahlung fällig zu stellen. Gleiches gilt, wenn beim Kunden kein ordnungsgemäßer Geschäftsbetrieb mehr gegeben ist, insbesondere bei ihm gepfändet wird, oder ein Verfahren nach der Insolvenzordnung beantragt wird.
  4. Zahlungsart ist Zahlung auf Rechnung. Eine Zahlung gilt als geleistet, wenn itl über den Betrag verfügen kann. Erst mit Eingang der Zahlung auf dem Konto von itl endet ein etwaiger Zahlungsverzug des Kunden.
  5. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist. Bei Mängeln bleiben die Gegenrechte des Kunden, insbesondere gem. Punkt 8 dieser AGB, unberührt.
  6. Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar (z. B. durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass der Anspruch von itl auf die Vergütung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, ist itl berechtigt, die Erbringung der Leistung von Vorauskasse der gesamten Auftragssumme abhängig zu machen. In diesem Fall ist itl erst nach Zahlung der Auftragssumme zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer verpflichtet, Leistungen zu erbringen. Zugesagte Leistungsfristen verlängern sich um die Zeit zwischen dem Zugang der Mitteilung von itl, Vorauskasse zu verlangen, und dem Einlangen der Zahlung des Kunden auf dem Konto von itl.

4. Leistungserbringung, Leistungszeitpunkt

  1. itl erbringt die in der Auftragsbestätigung angeführten Leistungen.
  2. itl ist in der Wahl des Leistungsorts und in der Einteilung ihrer Arbeitszeit grundsätzlich frei. Sofern ihre Tätigkeit die Anwesenheit an einem bestimmten Ort erfordert, wird itl die Leistung nach Vereinbarung im Einzelfall an diesem Ort erbringen.
  3. itl ist berechtigt, die vereinbarten Leistungen durch Dritte erbringen zu lassen.
  4. Sämtliche in der Auftragsbestätigung konkretisierten Zeitpunkte zur Erbringung der Leistungen stellen lediglich Schätzungen zu Planungszwecken dar, sofern die Parteien nicht ausdrücklich verbindliche Leistungszeitpunkte vereinbart haben. 
  5. itl haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistungen oder für Verzögerungen der Leistungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z. B. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder Pandemien) verursacht worden sind, die  itl nicht zu vertreten hat. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern bzw. verschieben sich die Liefertermine und Lieferfristen um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist. itl wird dem Kunden unverzüglich den Eintritt sowie den Wegfall der höheren Gewalt anzeigen und sich nach besten Kräften bemühen, die höhere Gewalt zu beheben und in ihren Auswirkungen nach Möglichkeit zu beschränken.

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde kommt seinen erforderlichen Mitwirkungspflichten im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistungen durch itl nach. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, itl alle zur Erbringung der Leistungen notwendigen Informationen und Daten unverzüglich zur Verfügung zu stellen und Fragen von itl zu beantworten.
  2. Zwischen itl und dem Kunden ausdrücklich vereinbarte Mitwirkungspflichten des Kunden sind vertragliche Hauptpflichten. Die vereinbarten Orte und Termine für die Mitwirkungsleistungen sind für den Kunden verbindlich.
  3. Ist bei der Leistungserbringung durch itl eine Mitwirkungsleistung des Kunden erforderlich und erfolgt diese nicht innerhalb der vereinbarten Frist, verlängern sich die für itl in der Auftragsbestätigung angegebenen Leistungstermine entsprechend. Entscheidend für die Berechnung der verlängerten Leistungsfristen ist die Bereitstellung der vollständigen Mitwirkungsleistung des Kunden bei itl bzw. - wenn die Mitwirkungsleistung des Kunden bei einem Dritten bereitzustellen ist - der Zugang einer schriftlichen Benachrichtigung bei itl, dass die Bereitstellung erfolgt ist.
  4. Der Kunde ist für das Handeln seiner Mitarbeiter und seiner Bevollmächtigten verantwortlich. Er ist außerdem dafür verantwortlich, dass itl sämtliche Daten und Informationen rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden sowie vollständig und richtig sind. itl ist nicht verpflichtet, Daten oder Informationen des Kunden auf ihre Richtigkeit zu überprüfen.
  5. Der Kunde wird itl unverzüglich auf alle Belange, Bedenken oder Meinungsverschiedenheiten im Hinblick auf die Leistungen hinweisen.

6. Lieferung

  1. Lieferungen durch itl erfolgen ausschließlich elektronisch. Auf Verlangen und Kosten des Kunden versendet itl die Leistungen auf einem Datenträger an einen vom Kunden angegeben Bestimmungsort. Soweit nicht anders vereinbart, ist itl berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen.
  2. itl ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen, sofern der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. 

7. Rechtevorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung aller gegenwärtigen und künftigen Forderungen von itl aus dem Vertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Kunden (gesicherte Forderungen) behält sich itl die Eigentumsrechte an den Leistungen vor.
  2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Nichtzahlung fälliger Vergütungen, ist itl berechtigt, nach den gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurückzutreten oder/und die Leistungen - soweit möglich - auf Grund des Eigentumsvorbehalts herauszuverlangen bzw. ein bereits eingeräumtes Werknutzungsrecht zu widerrufen. Das Herausgabeverlangen/der Widerruf beinhaltet nicht zugleich die Erklärung des Rücktritts; itl ist vielmehr berechtigt, lediglich die Leistung herauszuverlangen/die Werknutzung zu untersagen, und sich den Rücktritt vorzubehalten. Zahlt der Kunde die fällige Vergütung nicht, darf itl diese Rechte nur geltend machen, wenn itl dem Kunden zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Zahlung gesetzt hat, oder eine derartige Fristsetzung nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
  3. Das geistige Eigentum an den von itl verfassten Vertragsunterlagen einschließlich dieser AGB wird nicht an den Kunden übertragen, sondern verbleibt exklusiv bei itl.

8. Gewährleistungsrechte des Kunden

  1. Für die Leistungen leistet itl Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist die Leistung frei von Mängeln, wenn sie die Eigenschaften aufweist, die der Kunde nach, der von itl gegebenen Beschreibung erwarten kann. Für öffentliche Äußerungen Dritter (z. B. Werbeaussagen) übernimmt itl ausdrücklich keine Haftung.
  2. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, leistet itl keine Gewähr dafür, dass die Leistungen von itl für die vom Kunden beabsichtigte Nutzung geeignet ist. itl leistet außerdem insbesondere keine Gewähr für Fehler der Leistungen,
    (a)
     die durch Anwendungsfehler seitens des Kunden verursacht worden sind; 
    (b)
    aufgrund von Virenbefall oder sonstigen äußeren, von itl nicht zu vertretenden Einwirkungen wie Feuer, Unfällen, Stromausfall etc.;
    (c)
    die darauf beruhen, dass die Leistung (insb. Software) in einer anderen als der von itl freigegebenen Betriebsumgebung eingesetzt wurde, oder auf Fehler der Hardware, des Betriebssystems oder der Software anderer Hersteller zurückzuführen sind, soweit diese Art der Nutzung nicht auf ausdrücklichen Empfehlungen von itl beruht; oder
    (d)
    die darauf beruhen, dass die Leistung vom Kunden oder Dritten eigenmächtig geändert wurde.
  3. Ist eine erbrachte Leistung mangelhaft, kann itl die Art der Nacherfüllung wählen. Das Recht von itl, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
  4. itl ist berechtigt, die geschuldete Nacherfüllung davon abhängig zu machen, dass der Kunde den fälligen Preis für die Leistung bezahlt. Der Kunde ist jedoch berechtigt, einen im Verhältnis zum Mangel angemessenen Teil des Preises zurückzubehalten.
  5. Der Kunde hat itl die zur geschuldeten Nacherfüllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben.
  6. Die zum Zweck der Prüfung und Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt itl nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung, sofern tatsächlich ein Mangel vorliegt.  itl kann vom Kunden den Ersatz der aus einem unberechtigten Mangelbeseitigungsverlangen entstandenen Kosten (insbesondere Prüfkosten) verlangen.
  7. Ansprüche des Kunden auf Schadenersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen auch bei Mängeln nur nach Maßgabe von Punkt 8.5 und sind andernfalls ausgeschlossen.
  8. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung der Leistungen. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verjährung mit der Abnahme.

9. Rechte Dritter

  1. itl leistet während der Gewährleistungsfrist dafür Gewähr, dass die Leistungen innerhalb der Republik Österreich keine Rechte Dritter verletzen.
  2. Der Kunde hat itl unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung von Rechten Dritter geltend gemacht werden.
  3. Für den Fall, dass Leistungen der itl Rechte Dritter verletzen, ist itl unter angemessener Berücksichtigung der Interessen des Kunden nach eigenem Ermessen berechtigt, die Leistung unter Beibehaltung der vereinbarten Funktionalitäten zu ersetzen oder zu ändern, um die behauptete oder mutmaßliche Rechtsverletzung zu beheben.

10. Haftung

  1. Die Haftung von itl aus Gewährleistung oder Schadenersatz ist ausgeschlossen, sofern sie aus einer verspäteten Information des Kunden resultiert; dies umfasst auch Pönalevereinbarungen zugunsten des Kunden.
  2. Auf Schadenersatz haftet itl – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet itl vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z. B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten, unerhebliche Pflichtverletzung), nur
  3. für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  4. für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d. h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  5. Eine Haftung von itl für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.
  6. Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn itl die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen. 
  7. Die Haftung seitens itl, insbesondere bei technischen Dokumentationen, Sprach- und Übersetzungsdienstleistungen, ist ausdrücklich ausgeschlossen, soweit der Mangel auf falsche, fehlerhafte und/oder unvollständige vom Kunden bereitgestellte Daten, Unterlagen, Informationen u. a. zurückzuführen ist.
  8. Der Kunde hat keine Rückgriffansprüche gegen itl aus der Weitergabe einer Leistung an Dritte, wenn der Kunde mit dem Dritten über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarungen (insbesondere Vertragsstrafenabreden) getroffen hat, es sei denn, dass itl solchen Vereinbarungen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

Sowohl für Haftung aus Gewährleistung als auch aus Schadenersatz ist eine Haftungsobergrenze vom Fünffachen des Nettoauftragsbetrags vereinbart. Haftungsansprüche sind bei sonstiger Verjährung binnen eines Jahres gerichtlich geltend zu machen, bei Ansprüchen aus Gewährleistung ab Übergabe, bei solchen aus Schadenersatz gerechnet ab dem Zeitpunkt, nachdem der Kunde Kenntnis vom Schaden erlangt hat, spätestens aber innerhalb von drei Jahren ab Eintritt des (Primär)Schadens nach dem anspruchsbegründenden Ereignis. Die dreimonatige Frist des § 933 Abs 2 ABGB idF BGBl I 175/2021 wird ausgeschlossen.

11. Geheimhaltung

  1. Der Kunde verpflichtet sich, vertrauliche Informationen der itl gemäß den Bestimmungen in diesem Punkt 11 vertraulich zu behandeln. "Vertrauliche Informationen" sind sämtliche Informationen von itl oder eines mit ihr i.S.d. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmens, die der Kunde direkt oder indirekt, schriftlich, mündlich oder in sonstiger Weise erhält bzw. davon Kenntnis erlangt. Als vertrauliche Informationen gelten - unabhängig ob in der Form von Software oder physisch - insbesondere 
    (a)
    Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Know-how, technische Daten, Software (einschließlich Quellentext und Maschinencode), Strategien, Technologien, Identität von und Informationen zu Angestellten, Kunden, Lieferanten, Distributoren, sowie
    (b)
    jegliche Informationen, die als geheim gekennzeichnet sind oder ihrer Natur nach als geheim anzusehen sind.
  2. Der Kunde verpflichtet sich,
    (a)
    alle vertraulichen Informationen der itl streng geheim zu halten, streng vertraulich zu behandeln und ausschließlich im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrags zu verwenden, 
    (b)
    vertrauliche Informationen der itl nur gegenüber solchen Personen offenzulegen, die bei einer der Parteien angestellt oder für diese tätig sind und die auf die Kenntnis dieser Informationen zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag angewiesen sind, vorausgesetzt, der Kunde stellt sicher, dass diese Personen die Verpflichtungen nach diesem Punkt 11 einhalten, als wären sie selbst daran gebunden, sowie 
    (c)
    angemessene Maßnahmen zum Schutz der vertraulichen Informationen der itl und zur Vermeidung der Offenlegung, des unerlaubten Zugriffs und der unerlaubten Nutzung der vertraulichen Informationen der itl zu ergreifen.
  3. Die vorstehend genannte Geheimhaltungspflicht gilt nicht, wenn und soweit der Kunde nachweist, dass 
    (a)
    die Informationen zum Empfangszeitpunkt bereits offenkundig waren oder nach dem Empfangszeitpunkt ohne Verschulden des Kunden offenkundig geworden sind, (ii) dem Kunden zum Empfangszeitpunkt bereits bekannt waren, 
    (b)
    dem Kunden nach ihrer Übermittlung rechtmäßig von Dritten zugänglich gemacht worden sind, ohne dass zuvor direkt oder indirekt eine Geheimhaltungspflicht gegenüber der itl verletzt wurde, 
    (c)
    itl ihre Zustimmung zur Offenlegung erteilt hat, 
    (d)
    der Empfänger der vertraulichen Informationen berufsrechtlich zur Verschwiegenheit verpflichtet ist, oder 
    (e)
    der Kunde im Rahmen eines Gerichtsverfahrens oder sonstigen behördlichen Verfahrens zur Offenlegung vertraulicher Informationen der itl verpflichtet ist. Im letztgenannten Fall hat der Kunde itl unverzüglich zu informieren und im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten dabei zu unterstützen, die Offenlegung zu verhindern oder einzuschränken.
  4. Vertrauliche Informationen der itl sind vom Kunden nach Beendigung des Vertrags unaufgefordert mit der schriftlichen Bestätigung, keine Kopien zurückzubehalten, an itl herauszugeben, soweit die weitere Nutzung von itl nicht ausdrücklich gestattet wurde. Sämtliche Dateien oder andere Arten der Speicherung sind dauerhaft zu löschen mit der Maßgabe, dass zu Dokumentationszwecken notwendige Kopien sowie Information auf der regulären Datensicherung hiervon nicht erfasst sind. Diese unterliegen weiterhin der Geheimhaltung. Auf Anforderung wird der Kunde gegenüber itl schriftlich bestätigen, dass alle Maßnahmen nach diesem Punkt 11.4 durchgeführt wurden.
  5. itl hat hinsichtlich aller vertraulichen Informationen die alleinigen Eigentums-, Nutzungs- und Verwertungsrechte. Dem Kunden werden - soweit nicht explizit vereinbart - durch den Vertrag oder die Offenlegung vertraulicher Informationen in keinem Fall Eigentums-, Lizenz-, Nutzungs- oder sonstige Rechte eingeräumt. Dies gilt unabhängig davon, ob hinsichtlich der vertraulichen Informationen Schutzrechte bestehen. Ausgenommen ist die Nutzung und Anwendung der vertraulichen Informationen im Rahmen der Geschäftsbeziehung zwischen itl und dem Kunden.
  6. Die Geheimhaltungsverpflichtung nach diesem Punkt 11 endet nicht durch Beendigung des Vertrags zwischen itl und dem Kunden, sondern bleibt darüber hinaus für die Dauer von fünf Jahren in Kraft.

12. Verwendung von Daten und Rechten des Kunden zu Referenzzwecken

           itl ist berechtigt, Firmennamen und Logo des Kunden als Referenz auf der Website von itl zu verwenden und zu verlinken.

13. Schlussbestimmungen

  1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen itl und dem Kunden gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts, und unter Ausschluss des Internationalen Privatrechts.
  2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das sachlich zuständige Gericht in Wien. itl ist jedoch berechtigt, auch Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
  3. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB einschließlich dieser Bestimmungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  4. Sollte eine Bestimmung in diesen AGB ganz oder teilweise nichtig, unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, oder sollte eine an sich notwendige Regelung nicht enthalten sein, werden die Wirksamkeit und die Durchsetzbarkeit aller übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht berührt. Anstelle der nichtigen, unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung oder zur Ausfüllung der Regelungslücke tritt eine rechtlich zulässige Regelung, die so weit wie möglich dem entspricht, was itl und der Kunde gewollt haben oder nach Sinn und Zweck dieser AGB vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit oder die Regelungslücke erkannt hätten. 
  5. Der Kunde ist nicht berechtigt, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von itl Rechte und Pflichten aus den die Parteien bindenden Vertragsverhältnissen auf Dritte zu übertragen und/oder abzutreten. Dieses Abtretungsverbot gilt nicht für Geldforderungen.
     

Standort

Die Zentrale der itl Institut für technische Literatur GmbH befindet sich in Wien.

Firmenbuch: FN 199060k, HG: Wien

Zentrale Wien

itl Institut für technische Literatur GmbH
Lerchenfelder Gürtel 43
1160 Wien
+43 1 4020523-0
office@itl(dot)at

Compliance

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Unser Ziel ist es, höchsten Ansprüchen zu genügen.
Auf fachlicher wie auf menschlicher Ebene.

Ein ethisch einwandfreies, gesetzeskonformes Verhalten gehört für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einfach dazu. Damit sie diese Anforderungen nachhaltig erfüllen können, haben wir einen Code of Conduct erstellt. Er enthält Verhaltensgrundsätze, die unserem Unternehmensleitbild gerecht werden, und somit als Instrument zur Gewährleistung einer vertrauensvollen und produktiven Zusammenarbeit mit unseren Kunden, Partnern und Lieferanten dienen.

Der Code of Conduct ist für alle Mitarbeiter bindend. Wir stellen ihn unseren Geschäftspartnern zur Verfügung und laden zur Einführung ähnlicher Regelungen ein.

Falls Sie Fragen haben, Bedenken äußern oder Vorschläge zur Verbesserung machen möchten, können Sie über das untenstehende Formular Kontakt mit uns aufnehmen. Je nach Wunsch und Bedarf persönlich oder gerne auch anonym. Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen bei einer anonymen Kontaktaufnahme keine Rückmeldung geben können.

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