| Allgemeine Geschäftsbedingungen von ITL |
| Umfang und Gültigkeit Die allgemeinen Geschäftsbedingungen von ITL DI Peter Gasser Dienstleistungen in der EDV (nachfolgend ITL genannt) gelten für alle Lieferungen und Dienstleistungen, die ITL dem Auftraggeber gegenüber erbringt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte, selbst wenn bei deren Abschluss nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Nur in Ergänzung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen von ITL gelten die allgemeinen Bedingungen für Dienstleistungen in der Informationsverarbeitung durch Rechenzentren und Beratung im Bereich EDV, hrsg. vom Fachverband Unternehmensberatung und Datenverarbeitung, Wirtschaftskammer Österreich, in der jeweils aktuellen Fassung. Rechtsvorschriften Der Kunde verpflichtet sich, die österreichischen Gesetze auch im internationalen Datenverkehr über ITL einzuhalten und bemerkte Gesetzesverstöße an ITL zu melden. Der Kunde verpflichtet sich weiters, ITL, bezüglich Forderungen Dritter, schad- und klaglos zu halten; dies gilt im besonderen für Daten, die vom Kunden über ITL transferiert werden. Vertragsbeginn und Vertragsdauer Die Mindestvertragsdauer für Internet-Zugänge beträgt 3 Monate und verlängert sich mit jeder Entgelt-Entrichtung um ein weiteres Monat. Eine Nichteinzahlung des Entgeltes bis zum 19. des Monats gilt als Kündigung des Vertrages. Bei Verstößen gegen zwingende Rechtsvorschriften wird der Vertrag seitens ITL sofort aufgelöst, die Sperrung eines Zugangs ist jederzeit ohne Angabe von Gründen möglich, wird aber besonders dann angewandt, wenn pornographische Inhalte dargeboten werden. Der Internet-Zugang kann von beiden Seiten unter Einhaltung einer Einmonatigenfrist aufgekündigt werden. Bei Beratungstätigkeit ist die Vertragsdauer jeweils zu vereinbaren. Vereinbarte Termine sind einzuhalten. Entgelt-Entrichtung / Aufrechnungsverbot Ein Internet-Zugang wird von uns nach Einlangen des Entgelts auf unserem Konto freigeschaltet. Das Entgelt ist im voraus zu entrichten und muss jeweils bis 5. des Monats auf unserem Konto eingetroffen sein. Wenn das vereinbarte Entgelt nicht rechtzeitig auf unserem Konto einlangt, kann ITL den Zugang bis zum Einlangen der Zahlung ohne vorherige Ankündigung sperren. Das Sperren eines Zugangs hat keinen Einfluss auf die Zahlungsverpflichtung für ungekündigte Leistungszeiträume. Es wird ausdrücklich ein Aufrechnungsverbot vereinbart, d.h. das der Kunde allfällige Gegenforderungen keinesfalls mit laufenden Entgelten aufrechnen darf. Bei einmaligen Beratungstätigkeiten ist das vereinbarte Entgelt spätestens mit Beendigung der Beratungstätigkeit fällig. Ist die Beratungstätigkeit für einen längeren Zeitraum vereinbart (d.h. mehr als eine Konsultation) wird von ITL monatlich Rechnung gestellt. Haftungsbeschränkung und Haftungsausschlüsse ITL haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten und für Daten, die über ITL erreichbar sind. Eine Haftung für Folgeschäden und entgangene Gewinne ist einvernehmlich ausgeschlossen. In jedem Fall beschränkt sich die Höhe allfälliger Gewährleistungs- und Schadenersatzleistungen mit der Höhe des vereinbarten Honorars bzw. Entgeltes. Für unternehmerische Schadensansprüche gegen ITL wird die Verjährungsfrist einvernehmlich auf drei Monate ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers reduziert. Bei Beratungstätigkeiten, vor allem im Bereich Computer- und Netzwerksicherheit, wird von ITL nach bestem Wissen und Gewissen vorgegangen. Die von ITL installierten Sicherheitsmaßnahmen entsprechen einerseits den Möglichkeiten der vom Auftraggeber verwendeten Hardware und Software (incl. Betriebssystem), und andererseits den am Tag der Installation allgemein bekannten Umgehungsmöglichkeiten von derartigen Sicherheitseinrichtungen. Sonstige Bestimmungen / Konsumentenschutz Sofern der Kunde im Sinne der Bestimmungen des österreichischen Konsumentenschutzgesetzes nicht als Unternehmer anzusehen ist, entfallen alle Vertragsklauseln, die rechtswirksam mit Konsumenten nicht vereinbart werden können oder dürfen und werden jeweils durch eine solche Regelung ersetzt, welche der für Unternehmer gültigen Regel wirtschaftlich am ehesten entspricht und erlaubt ist. Der Kunde verpflichtet sich, seinen Zugang zu ITL nicht an Dritte weiterzugeben und sein Passwort geheim zu halten. Vergessene Passworte werden von ITL auf Verlangen unentgeltlich durch neue ersetzt. Jeder Verdacht einer unerlaubten Benutzung seines Zugangs durch Dritte, muss ITL sofort gemeldet werden. Außerdem verpflichtet sich der Kunde, die international üblichen Verhaltensregeln im Datenverkehr einzuhalten. Bei Zuwiderhandeln kann ITL den Zugang des Kunden ohne Angabe von Gründen sperren. Für die Kommunikation des Kunden und ITL ist soweit wie möglich E-Mail zu verwenden. ACHTUNG: Auch Rechnungen von ITL werden per E-mail zugestellt, sie können bei Bedarf (Buchhaltung) ausgedruckt werden. ITL behält sich das Recht auf Preisänderungen vor. Die von ITL angegebenen Preise enthalten nicht die Telefongebühr bis zum ITL Zugangspunkt. ITL übernimmt keine Gewähr, dass die angebotenen Dienste immer zugänglich sind. Als Gerichtsstand gilt Wien als vereinbart, es gilt ausschließlich österreichisches Recht. |
| Unser AGP im PDF-Format |
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ITL Infromationstechnik & EDV Logistik GmbH Theresiengasse 20-24/ 2/ 10 A- 1180 Wien Telefon: +43 676/5044016 Email: office@itl.at Web: www.itl.at |
Geschäftsführer: DI Peter Gasser |
Fachgruppe: EDV - Programmierung und Webdesign Firmenbuchnummer: Firmenbuchgericht: UST-Identifikation: |
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